Vergleichen Sie das neue Altersvorsorgedepot (AV-Depot) mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag – mit bisheriger oder neuer Förderung – und einem freien Anlageprodukt wie einem ETF-Sparplan. Grundlage ist das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz.
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Was bringt die Förderung wirklich?
Der Rechner zeigt, wie stark Zulagen, ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil, Kosten und die Steuer in der Auszahlungsphase den möglichen Kapitalwert zum Rentenbeginn beeinflussen. Die Bruttorendite ist standardmäßig bei allen Varianten identisch mit 6 % p.a. vorbelegt und bleibt bewusst für alle drei Varianten gleich, kann aber für eigene Szenarien angepasst werden.
Bestehender RiesterRiester mit neuer FörderungAltersvorsorgedepotFreies Depot
Persönliche Beratung
Die Berechnung ersetzt keine Beratung, liefert aber eine gute Gesprächsgrundlage für die private Altersvorsorge.
Volle Kinderzulage300 € p.a. / 25 € mtl. reichen für die volle Kinderzulage je Kind.
Volle Grundzulage im Altersvorsorgedepot1.800 € p.a. / 150 € mtl.
Riester-Mindesteigenbeitrag für volle Zulage1.425 € p.a. / 119 € mtl. für die volle bisherige Riester-Zulage bei Ihren Eingaben.
Hinweis: Im Altersvorsorgedepot steigt die Grundzulage ab 1.800 € Eigenbeitrag p.a. nicht weiter. Höhere Einzahlungen sind bis 6.840 € p.a. möglich, aber ohne Zulage und ohne Sonderausgabenabzug. Der zusätzliche Steuervorteil wird in dieser Modellrechnung jedoch nur bis 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. laufender Zulage angenähert.
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€
Wird im bestehenden Riester weitergeführt, ins Altersvorsorgedepot förderunschädlich übertragen und beim freien Anlageprodukt nach einer Kündigung abzüglich des Kündigungsabzugs angesetzt.
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Bei einer Kündigung werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert, Erträge nachversteuert und ggf. Stornokosten fällig. Der Anteil hängt von Vertragsdauer, Zulagenhistorie und Tarif ab; 25 % ist ein vorsichtiger Richtwert.
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Standardmäßig 0 €. Ein Anbieterwechsel kann Kosten verursachen (gesetzlich gedeckelt, innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre höchstens 150 €), daher ist das Feld bewusst editierbar.
Bei „Unsicher“ wird die Förderung nur als mögliche Förderung unter Vorbehalt berechnet und darunter eine kurze Orientierung eingeblendet.
2. Annahmen zu Rendite, Kosten, Steuer & Auszahlung
Die Bruttorendite ist standardmäßig bei allen drei Varianten einheitlich mit 6 % p.a. vorbelegt und kann bearbeitet werden. Wenn Sie die Rendite ändern, wird derselbe Wert automatisch für Riester, Altersvorsorgedepot und freies Anlageprodukt verwendet. Die Kosten bleiben je Variante unterschiedlich, damit die Förderwirkung besser vergleichbar bleibt.
Altersvorsorgedepot
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Dieser Wert gilt automatisch auch für Riester und das freie Anlageprodukt.
Wird mit der gemeinsamen Renditeannahme synchronisiert.
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Freies Anlageprodukt
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Wird mit der gemeinsamen Renditeannahme synchronisiert.
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Steuer-Vereinfachung
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Freies Depot Steuer
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Laufende Kapitalertragsteuer auf die jährliche Vorabpauschale (Basiszins 2026 laut BMF: 3,20 %).
Auszahlung
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Auszahlplan mit Verzinsung des Restkapitals. Beim Altersvorsorgedepot beginnt die Auszahlung frühestens mit 65; ein Auszahlplan muss mindestens bis 85 laufen. Bis zu 30 % des geförderten Kapitals können zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden.
Steuervorteil
Die Günstigerprüfung wird nur grob angenähert. Beim Altersvorsorgedepot wird der modellhafte Sonderausgabenabzug auf 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. laufender Zulage begrenzt.
Hinweis zur Vergleichbarkeit:
Die Bruttorendite ist standardmäßig in allen drei Varianten gleich mit 6 % p.a. hinterlegt und kann für eigene Szenarien angepasst werden. Der jeweils eingegebene Renditewert wird bewusst für alle drei Varianten identisch verwendet. Tatsächliche Renditen und Kosten können je Produkt, Anbieter, Anlagestrategie und Marktphase abweichen. Die Modellrechnung soll vor allem zeigen, wie sich unterschiedliche Förderungen, Steuerannahmen und Kosten bei gleicher Renditeannahme auswirken können.
Ergebnis nach 32 Jahren
Altersvorsorgedepot liegt vorne
In dieser Modellrechnung liegt Altersvorsorgedepot nach vereinfachter Steuer um 12.102 € vor der zweitbesten Variante.
Mehr-Kapitalwert ggü. freiem Depot+29.480 €
vereinfachte Betrachtung nach Steuer
Laufend wird die Vorabpauschale mit Kapitalertragsteuer belastet, beim Verkauf der restliche Kursgewinn und in der Auszahlphase die laufenden Erträge. Das Kapital ist jederzeit frei verfügbar.
Wichtiger Hinweis zur Riester-Kündigung
Für das freie Anlageprodukt müsste der Riester-Vertrag gekündigt werden. Dabei werden erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert und die Erträge nachversteuert; der Rechner setzt dafür einen einstellbaren prozentualen Abzug an. Anders ist es bei einer förderunschädlichen Übertragung in einen neuen Altersvorsorgevertrag: Dort müssen die bisher erhaltenen Förderungen nicht zurückgezahlt werden.
3. Detailvergleich
Die Werte sind gerundet und zeigen die angenommene Wirkung über die gesamte Laufzeit.
Kennzahl
Bestehender Riester
Riester mit neuer Förderung
Altersvorsorgedepot
Freies Anlageprodukt
Eigenbeiträge gesamt
57.600 €
57.600 €
57.600 €
57.600 €
Aktuelles Riester-Kapital / Übertragung
0 €
0 €
0 €
0 €
Abzug bei Übertragung bzw. Kündigung
–
–
0 €
0 €
Zulagen gesamt
5.600 €
17.280 €
17.280 €
0 €
Zusätzlicher Steuervorteil gesamt
16.520 €
8.928 €
8.928 €
0 €
Kapitalwert vor Steuer
183.616 €
192.886 €
208.013 €
146.350 €
Kapitalertragsteuer in der Ansparphase (Vorabpauschale)
0 €
0 €
0 €
6.966 €
Steuer bei Auszahlung (nachgelagert) bzw. Verkauf
36.723 €
38.577 €
41.603 €
9.420 €
Kapitalwert nach Steuer
146.893 €
154.309 €
166.410 €
136.930 €
Einmalentnahme zu Rentenbeginn (nach Steuer)
0 €
0 €
0 €
–
Ca. monatliche Auszahlung
878 €
922 €
995 €
783 €
Vertrag Ehepartner: Zulage p.a. / Kapitalwert vor Steuer
–
–
–
–
Wissen zur privaten Altersvorsorge
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027
Diese Infokarten erklären die wichtigsten Punkte für Kunden, Suchmaschinen und KI-Antwortsysteme verständlich und ohne Fachchinesisch.
Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?
Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte Variante der privaten Altersvorsorge. Bundestag (27.03.2026) und Bundesrat (08.05.2026) haben das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen; Verträge können ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Das Depot ist stärker kapitalmarktorientiert als klassische Riester-Produkte und kann dadurch langfristig höhere Renditechancen ermöglichen. Für das Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Gleichzeitig gilt: Wertschwankungen sind möglich und eine bestimmte Ablaufleistung ist nicht garantiert.
Wie funktioniert die neue Grundzulage?
Nach dem Altersvorsorgereformgesetz gibt es für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr 50 Cent Förderung je Euro. Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € pro Jahr gibt es 25 Cent Förderung je Euro. Dadurch ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr. Ab 1.800 € Eigenbeitrag steigt die Grundzulage nicht weiter. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr. Wer zu Beginn jünger als 25 Jahre ist, erhält zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
Warum sind Kinderzulagen besonders interessant?
Die Kinderzulage kann die Förderquote deutlich erhöhen. Für Kinder, für die Kindergeld festgesetzt ist, gibt es ab 2027 unabhängig vom Geburtsjahr bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr (1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag). Die volle Kinderzulage wird bereits ab 300 € Eigenbeitrag pro Jahr erreicht. Gerade Familien mit einem oder mehreren Kindern können dadurch im Verhältnis zum Eigenbeitrag eine sehr hohe staatliche Förderung erhalten.
Wer ist förderberechtigt?
Bei der bisherigen Riester-Förderung sind vor allem unmittelbar begünstigte Personen wie rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, bestimmte Bezieher von Entgeltersatzleistungen sowie Eltern während Kindererziehungszeiten relevant. Zusätzlich kann eine mittelbare Förderberechtigung über den Ehe- oder Lebenspartner bestehen. Ab 2027 sind zusätzlich Selbstständige (u. a. Gewerbetreibende und Freiberufler) unmittelbar förderberechtigt. Die konkrete Förderberechtigung sollte vor Abschluss individuell geprüft werden.
Was ist der Unterschied zu einem freien Anlageprodukt wie einem ETF-Sparplan?
Ein freies Anlageprodukt bietet meist hohe Flexibilität, aber keine staatliche Altersvorsorgezulage. Erträge werden laufend besteuert: Jedes Jahr fällt Kapitalertragsteuer auf die Vorabpauschale an, beim Verkauf auf den restlichen Kursgewinn und in der Auszahlphase auf die weiteren Erträge. Soll vorhandenes Riester-Kapital in ein freies Anlageprodukt fließen, muss der Riester-Vertrag gekündigt werden. Dann werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert und Erträge nachversteuert; der Rechner setzt dafür einen einstellbaren prozentualen Abzug an.
Was passiert mit bestehendem Riester-Kapital?
Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich. Alternativ kann ein bestehender Vertrag per Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln oder das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Bei einer Kündigung mit Auszahlung in ein freies Anlageprodukt ist das anders: Förderungen und steuerliche Vorteile können zurückgefordert werden. Wichtig: Auch ein förderunschädlicher Wechsel kann Kosten auslösen und sollte deshalb immer anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.
Was bedeutet „Riester mit neuer Förderung“?
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann ab 2027 per Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln und den Vertrag mit seinen bisherigen Konditionen behalten. Der Rechner zeigt diese Variante mit den neuen Zulagen, aber mit den Kosten Ihres bisherigen Riester-Vertrags. Das hilft bei der Frage, ob ein Wechsel der Förderung reicht oder ob sich eine Übertragung in ein günstigeres Altersvorsorgedepot lohnt.
Was gilt für Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung?
Ist nur ein Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt, kann der andere mittelbar gefördert werden. Ab 2027 erhält er mit einem eigenen Vertrag und mindestens 120 € Eigenbeitrag pro Jahr eine Grundzulage, die sich nach den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Partners richtet, höchstens 175 €. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hat er nicht. Mit dem entsprechenden Häkchen weist der Rechner diesen zusätzlichen Vertrag in der Detailtabelle aus.
Besteht jetzt schon dringender Handlungsbedarf?
Für viele Kunden besteht aktuell kein akuter Handlungsdruck. Das Gesetz ist beschlossen, die neue Förderung startet am 1. Januar 2027. Einzelheiten können sich aber noch durch das BMF-Anwendungsschreiben und die konkreten Produktbedingungen der zertifizierten Anbieter ergeben. Sinnvoll ist aber, schon jetzt Einkommen, Kinderzulagen, bestehende Verträge und Sparbeiträge vorzubereiten, damit zum Start schnell entschieden werden kann.
Ratgeber & Einordnung
Altersvorsorgedepot 2027 berechnen und richtig einordnen
Das Altersvorsorgedepot schafft ab 2027 eine neue Möglichkeit für die geförderte private Altersvorsorge.
Der Rechner auf dieser Seite hilft dabei, drei typische Wege nebeneinander zu betrachten: einen bestehenden
Riester-Vertrag, das neue Altersvorsorgedepot und ein freies Anlageprodukt ohne staatliche Förderung.
Besonders interessant ist der Vergleich, wenn bereits Riester-Kapital vorhanden ist oder Kinderzulagen eine Rolle spielen.
Warum der Vergleich mit Riester wichtig bleibt
Viele Kunden besitzen bereits einen Riester-Vertrag. Ein vorschneller Wechsel oder eine Kündigung kann nachteilig sein,
weil bestehende Garantien, bisherige Zulagen, Kosten und Vertragsbedingungen individuell geprüft werden müssen.
Deshalb rechnet diese Seite vorhandenes Riester-Kapital nicht nur im bestehenden Riester weiter, sondern modelliert
zusätzlich einen Wechsel in die neue Förderung oder eine Übertragung in das Altersvorsorgedepot und eine Weiteranlage in einem freien Anlageprodukt nach Kündigung. Für die Kündigung wird ein prozentualer Abzug angesetzt, weil Förderungen zurückgefordert und Erträge nachversteuert werden.
Kinderzulagen können die Förderquote stark verändern
Bei Familien kann die staatliche Förderung einen besonders großen Unterschied machen. Schon ein relativ kleiner
Eigenbeitrag kann zu einer hohen Förderquote führen, wenn Kinderzulagen berücksichtigt werden. Der Rechner fragt
deshalb getrennt nach kindergeldberechtigten Kindern und zeigt, wie sich die Förderung auf das mögliche Endkapital auswirkt.
Konkrete Beispiele mit Förderquoten finden Sie in den Rechenbeispielen zur Zulage.
Kein Ersatz für eine persönliche Beratung
Die Ergebnisse sind eine Modellrechnung. Steuerliche Effekte, spätere Auszahlungsformen, Produktkosten,
Förderberechtigung und Kapitalmarktrisiken können im Einzelfall anders ausfallen. Der Rechner ist deshalb vor allem
als Orientierung und Vorbereitung für ein Beratungsgespräch gedacht.
Ausführlicher Ratgeber zum Altersvorsorgedepot 2027
Für mehr Hintergrundwissen zu Förderung, Kinderzulagen, Riester-Übertragung und Handlungsbedarf gibt es zusätzlich eine eigene Ratgeberseite.
Dieser Rechner stellt eine vereinfachte Modellrechnung dar und ersetzt keine steuerliche,
rechtliche oder individuelle Anlage- und Altersvorsorgeberatung. Die Ergebnisse beruhen
auf den eingegebenen Annahmen zu Beitrag, Laufzeit, Kosten und Steuern. Die Bruttorendite
ist standardmäßig in allen drei Varianten bewusst einheitlich mit 6 % p.a. vorbelegt und kann bearbeitet werden. Der eingegebene Wert wird weiterhin für alle Varianten identisch genutzt, um die Wirkung der
unterschiedlichen Förderlogiken vergleichbarer zu machen. Tatsächliche Renditen und Kosten
können je Produkt, Anbieter, Anlagestrategie und Marktphase deutlich abweichen.
Die Förderung des Altersvorsorgedepots wird auf Basis der Fördersystematik des
Altersvorsorgereformgesetzes ab 2027 modelliert. Berücksichtigt werden vereinfacht die beitragsproportionale
Grundzulage, die Kinderzulage und gegebenenfalls der Berufseinsteigerbonus.
Voraussetzung für eine tatsächliche Förderung sind insbesondere die persönliche
Förderberechtigung, ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag und die jeweils geltenden
gesetzlichen Bedingungen.
Der Vergleich mit der bisherigen Riester-Förderung bildet die bisherige Zulagenlogik
vereinfacht nach. Ein möglicher zusätzlicher steuerlicher Vorteil durch Sonderausgabenabzug
oder Günstigerprüfung wird nur pauschal angenähert und nicht individuell berechnet.
Beim Altersvorsorgedepot werden Einzahlungen zwar modellhaft bis 6.840 € p.a. berücksichtigt,
der Sonderausgabenabzug ist gesetzlich jedoch auf 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulagen begrenzt.
Die Steuerberechnung ist stark vereinfacht. Bei geförderten Altersvorsorgeprodukten können
Leistungen in der Auszahlungsphase grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.
Beim freien Anlageprodukt werden die jährliche Vorabpauschale, der Kursgewinn beim Verkauf und
die Erträge in der Auszahlphase mit Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag, nach
Teilfreistellung) belastet. Persönliche Steuermerkmale, Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag
bzw. Freistellungsaufträge, spätere Gesetzesänderungen und individuelle Auszahlungsformen
können zu anderen Ergebnissen führen. Alle Ergebnisse sind Kapitalwerte einer Modellrechnung
und kein garantiertes oder frei verfügbares Vermögen.
Ein vorhandenes Riester-Kapital wird in dieser Modellrechnung im bestehenden Riester weitergeführt
und beim Altersvorsorgedepot als mögliche Übertragung angesetzt. Ein Wechsel in einen neuen
Altersvorsorgevertrag kann Kosten verursachen; diese sind gesetzlich gedeckelt. Die tatsächliche
Übertragbarkeit, Kostenbelastung und steuerliche Behandlung hängen vom bestehenden Vertrag,
vom neuen Anbieter und vom konkreten Produkt ab.
Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen. Das Altersvorsorgedepot kann höhere
Renditechancen bieten, beinhaltet aber keine Garantie für die angenommene Wertentwicklung.
Die dargestellten Werte sind daher keine Prognose und keine Zusage für eine bestimmte
Ablaufleistung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Grundlage der Modellrechnung ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, Start der Förderung 01.01.2027). Stand der Angaben: 12.10.2026. Einzelheiten können sich noch durch das BMF-Anwendungsschreiben ändern.
Aktuell besteht in der Regel kein dringender Handlungsbedarf. Die neue Förderung läuft erst ab 2027 an. Tragen Sie sich ein und bestätigen Sie anschließend den Link in der E-Mail, dann informieren wir Sie, sobald konkrete nächste Schritte sinnvoll sind.
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