Altersvorsorgedepot 2027 einfach erklärt
Was die neue Förderung im Altersvorsorgedepot (AV-Depot) konkret bringt, warum Kinderzulagen besonders wichtig sind, wie die Auszahlung funktioniert und weshalb bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell gekündigt werden sollten.
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Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte Variante der privaten Altersvorsorge. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das Bundestag (27.03.2026) und Bundesrat (08.05.2026) beschlossen haben. Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 möglich. Das Depot funktioniert stärker kapitalmarktorientiert als viele klassische Riester-Lösungen; für das Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Dadurch können langfristig höhere Renditechancen entstehen, gleichzeitig sind aber auch Wertschwankungen möglich.
Für Kunden ist deshalb nicht nur die Förderung entscheidend, sondern auch die Frage, welche Renditeannahme realistisch ist, welche Kosten anfallen und wie die spätere Auszahlung steuerlich behandelt wird. Im Rechner ist die Bruttorendite standardmäßig bei allen Varianten gleich mit 6 % p.a. vorbelegt. Sie kann bearbeitet werden, bleibt dann aber für alle Varianten identisch, damit vor allem Förderung, Kosten und Steuerannahmen vergleichbar werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung ist beitragsproportional: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 % Grundzulage, auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr 25 %. Die Grundzulage beträgt damit höchstens 540 € pro Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr. Wer zu Beginn jünger als 25 Jahre ist, erhält zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Höhere Einzahlungen sind bis 6.840 € pro Jahr möglich, erhalten aber keine weitere Zulage.
Wichtig für die Einordnung: Der Rechner kann Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot modellhaft bis 6.840 € pro Jahr berücksichtigen. Der Sonderausgabenabzug ist gesetzlich auf 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen begrenzt; das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Steuervorteil die Zulage übersteigt. Der Rechner nähert diesen zusätzlichen Vorteil vereinfacht an.
Genau deshalb ist ein Rechner hilfreich: Zwei Personen mit gleichem Beitrag können durch Kinderzulagen, Einkommen, bestehendes Riester-Kapital und Steuerannahmen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Rechenbeispiele: So hoch ist die Zulage im Altersvorsorgedepot
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr. Die Kinderzulage gibt es zusätzlich, 1 € je 1 € Eigenbeitrag bis 300 € pro Kind. Damit ergeben sich folgende Zulagen pro Jahr (ohne Berufseinsteigerbonus und ohne zusätzlichen Steuervorteil):
| Eigenbeitrag pro Jahr | Pro Monat | Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen gesamt | Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 120 € | 10 € | 0 | 60 € | 0 € | 60 € | 50 % |
| 360 € | 30 € | 0 | 180 € | 0 € | 180 € | 50 % |
| 1.200 € | 100 € | 0 | 390 € | 0 € | 390 € | 32,5 % |
| 1.800 € | 150 € | 0 | 540 € | 0 € | 540 € | 30 % |
| 300 € | 25 € | 1 | 150 € | 300 € | 450 € | 150 % |
| 300 € | 25 € | 2 | 150 € | 600 € | 750 € | 250 % |
| 1.800 € | 150 € | 2 | 540 € | 600 € | 1.140 € | 63,3 % |
Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, erhält einmalig zusätzlich 200 € Berufseinsteigerbonus. Bei höherem Einkommen kann über die Günstigerprüfung ein zusätzlicher Steuervorteil entstehen, weil Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen als Sonderausgaben abziehbar sind. Ihre persönliche Rechnung inklusive Steuer, Kosten und Auszahlung zeigt der Altersvorsorgedepot Rechner.
Kinderzulagen: Warum Familien besonders genau hinschauen sollten
Kinderzulagen können die Förderquote stark erhöhen. Ab 2027 gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, unabhängig vom Geburtsjahr bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr, und zwar 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag. Gerade bei einem oder mehreren Kindern kann deshalb schon ein vergleichsweise niedriger Eigenbeitrag eine sehr attraktive staatliche Förderung auslösen. Für Familien ist daher wichtig, nicht nur den eigenen Sparbeitrag, sondern auch die Anzahl und Zuordnung der Kinder korrekt zu prüfen.
Im Rechner werden Kinder ab 2008 und Kinder vor 2008 getrennt abgefragt, weil die bisherige Riester-Förderung nach Geburtsjahr unterscheidet (185 € bzw. 300 €). Im Altersvorsorgedepot werden beide Gruppen gleich behandelt.
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind wie bisher bei Riester vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten, bestimmte Bezieher von Entgeltersatzleistungen sowie Eltern in Kindererziehungszeiten. Neu ist: Ab 2027 sind auch Selbstständige, etwa Gewerbetreibende und Freiberufler, unmittelbar förderberechtigt.
Ist nur ein Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar berechtigt, kann der andere mittelbar gefördert werden. Er braucht dafür einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Eigenbeitrag pro Jahr und erhält eine Grundzulage von höchstens 175 €. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hat der mittelbar berechtigte Partner nicht.
Was passiert mit bestehendem Riester-Kapital?
Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weiterlaufen; neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich. Alternativ kann ein bestehender Vertrag per Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln oder das Kapital förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte diesen nicht vorschnell kündigen. Bestehendes Kapital, Garantien, Kosten, Zulagenhistorie und Vertragsbedingungen müssen individuell geprüft werden. Der Rechner berücksichtigt vorhandenes Riester-Kapital deshalb in drei Varianten: als Weiterführung im bestehenden Riester, als mögliche förderunschädliche Übertragung in das Altersvorsorgedepot und – nach Kündigung mit einem prozentualen Abzug für zurückgeforderte Förderung und Nachversteuerung – als Startkapital im freien Anlageprodukt.
Eine Übertragung kann modellhaft sinnvoll aussehen, muss aber im konkreten Vertrag auf Kosten und Bedingungen geprüft werden. Wer nur sehr niedrige Beiträge zahlt, kann im neuen System sogar weniger Grundzulage erhalten als bisher (175 € bei Riester gegenüber 50 % auf die ersten 360 €). Eine Kündigung des Riester-Vertrags ist davon zu unterscheiden: Dabei können Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert werden. Ein Wechsel ist nicht automatisch besser, nur weil die neue Förderung moderner wirkt.
Kosten und Standardprodukt
Für das Standardprodukt des Altersvorsorgedepots sind die Effektivkosten gesetzlich auf höchstens 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Für andere, frei gewählte Produkte gilt dieser Deckel nicht. Garantieprodukte bleiben erlaubt, künftig auch mit einer Garantie von 80 % statt 100 % der Beiträge. Wer den Anbieter wechselt, zahlt in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 € Wechselkosten; danach soll der Wechsel grundsätzlich kostenfrei sein.
Gerade über lange Laufzeiten machen Kostenunterschiede von wenigen Zehntelprozentpunkten viel aus. Im Rechner lassen sich die Kosten je Variante deshalb getrennt einstellen.
Wie funktioniert die Auszahlung?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren oder mit dem Beginn einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente bei einem Versicherer oder ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft; noch nicht ausgezahltes Kapital ist beim Auszahlplan vererbbar. Zu Beginn der Auszahlphase können einmalig bis zu 30 % des Kapitals ohne Zweckbindung entnommen werden.
Die Leistungen werden nachgelagert besteuert: Weil Beiträge in der Ansparphase gefördert werden, sind Auszahlungen im Alter mit dem persönlichen Steuersatz einkommensteuerpflichtig. Der Rechner bildet das vereinfacht mit einem pauschalen Steuersatz in der Auszahlung ab.
Altersvorsorgedepot oder freies Depot?
Ein freies Anlageprodukt bietet hohe Flexibilität und ist nicht an eine staatliche Förderlogik gebunden. Dafür gibt es keine Altersvorsorgezulagen, und Erträge werden laufend besteuert: jährlich über die Vorabpauschale (Basiszins 2026: 3,20 %), beim Verkauf auf den restlichen Kursgewinn und in der Auszahlphase auf die weiteren Erträge, jeweils mit Kapitalertragsteuer nach Teilfreistellung. Wird vorhandenes Riester-Kapital gedanklich in ein freies Anlageprodukt einbezogen, muss beachtet werden, dass bei einer Riester-Kündigung Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert werden können. Das Altersvorsorgedepot kann durch Förderung und steuerliche Effekte attraktiv sein, ist aber an gesetzliche Rahmenbedingungen, Produktzertifizierung und spätere Auszahlungsregeln gebunden: Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, ein Auszahlplan muss mindestens bis 85 laufen, und bis zu 30 % können zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden.
Die Entscheidung hängt daher nicht nur vom Endkapital ab. Auch Flexibilität, Verfügbarkeit, Steuer, Kosten, Sicherheitsbedürfnis und persönliche Lebensplanung spielen eine Rolle.
Besteht jetzt Handlungsbedarf?
Für viele Kunden besteht aktuell kein dringender Handlungsbedarf. Das Gesetz ist beschlossen, die neue Förderung startet am 1. Januar 2027; einzelne Details klärt noch das BMF-Anwendungsschreiben. Sinnvoll ist aber, bestehende Verträge, aktuelles Riester-Kapital, Kinderzulagen, Sparbeiträge und Förderberechtigung rechtzeitig zu sortieren. So kann zum Start der neuen Produkte schneller entschieden werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Ratgeber basiert auf dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026). Stand: 12.10.2026. Einzelheiten können sich noch durch das BMF-Anwendungsschreiben und die Bedingungen der zertifizierten Produkte ergeben.
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)
- heute im bundestag: Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt
- BT-Drucksache 21/4088: Gesetzentwurf der Bundesregierung (11.02.2026, PDF)
- BT-Drucksache 21/4996: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (25.03.2026, PDF)
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert
- Haufe: Altersvorsorgereformgesetz – Überblick zum Gesetzgebungsverfahren
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